1 Geltungsbereich
1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne des BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2 Angebot / Vertragsabschluss / Rücktrittsrecht
2.1 Alle von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag mit dem Kunden kommt mit unserer Auftragsbestätigung zustande.
2.3 Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber nach dem Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rechnung (vor Druckfreigabe): Zur Abgeltung der geleisteten Tätigkeit des Auftragnehmers bis zum Zeitpunkt der Kündigung (z.B. Beratung, Angebotserstellung, Grafikerstellung, Maschinenreservierung, Logistikleistungen) sind die in der Rechnung ausgewiesenen Design und Layoutkosten vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu zahlen. Sind keine Design und Layoutkosten berechnet, so sind 25% der Rechnungsnettosumme fällig. Eine Kündigung nach erteilter Druckfreigabe ist nicht möglich. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund (Konkurs des Unternehmens) spätestens 3 Tage nach Druckfreigabe durch den Auftraggeber, ist eine Abstandssumme in Höhe von 50% fällig. Eine Kündigung später als
3 Tage nach Druckfreigabe ist nicht möglich. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
4 Preise / Zahlung
4.1 Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind 50% des Kaufpreises sofort, spätestens aber 3 Tage nach Auftragsbestätigung und 50% des Kaufpreises nach Lieferung zu zahlen.
4.2 Bei negativer oder nicht zu erhaltender Bonitätsauskunft bzw. bei einem Erstauftrag oder wenn der Besteller seinen Sitz im Ausland hat, ist der Rechnungsbetrag per Vorkasse fällig.
4.3 Erfolgt die Lieferung der Ware in ein Nicht-EU-Land (z.B. Schweiz), so werden zusätzlich anfallende Importzölle und Einfuhrumsatzsteuer zu Lasten des Bestellers berechnet. Eventuell werden diese von unserem Logistikdienstleister bei Annahme der Ware bar kassiert.
4.4 Hat der Besteller seinen Sitz im Ausland, die Lieferung der Ware erfolgt aber nach Deutschland, so wird auf den Rechnungsbetrag auch die z.Zt. gültige Mehrwertsteuer berechnet. Der Besteller bekommt die Mehrwertsteuer auf Antrag beim „Bundeszentralamt für Steuern“ gem. §61a UstDV erstattet.
4.5 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise frei Haus (innerhalb Deutschlands / 1 Abladestelle) zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. 4.6 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Verzugszinsen werden in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.7 Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
5 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6 Lieferung / Leistung
6.1 Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die bestimmte Firma oder Person.
6.2 Falls nichts Gegenteiliges vereinbart, erfolgt die Lieferung frei Haus bis zur Haustür / Rampe durch unseren Paket-Kurier oder unsere Spedition (Palette).
6.3 Verweigert der Kunde die Annahme oder ist der Kunde bei der Anlieferung nicht anwesend, werden die Kosten für eine erneute Lieferung zusätzlich an den Kunden berechnet.
6.4 Vom Kunden zu stellende Materialien sind uns termingerecht in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. Bei Nichteinhaltung und sich daraus ergebende Erschwernisse kann ein angemessener Mehrpreis verlangt werden. Kommt eine Verbundmaßnahme mit weiteren Beteiligten dadurch zur Verzögerung und es entstehen Schadensersatzforderungen Dritter, so sind diese durch den verursachenden Kunden zu übernehmen.
6.5 Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten, oder von ihm zu stellende Materialien nicht termingerecht eingehen, verlängern sich die Liefertermine bzw. Einsatztermine.
6.6 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder auf der Seite unseres Vorlieferanten verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.
6.7 Bei angeliefertem Material schließen die Verarbeitungspreise keine genaue Prüfung der Stückzahlen ein, so dass Mengendifferenzen möglicherweise erst bei der Weiterverarbeitung entdeckt werden. Bei Unterlieferung wird die vereinbarte Menge abgerechnet. Mehrmengen werden – soweit möglich – eingesetzt und auf Basis der Vereinbarung berechnet.
6.8 Die Rücksendung von Restmaterial, Unterlagen sowie andere vom Kunden gelieferte Gegenstände erfolgt unfrei. Die Versandgefahr trägt der Kunde.
7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Sache bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag in unserem Eigentum. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
8.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benach- richtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 8.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. (Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.)
9 Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde mit fünf Tagen in Zahlungsverzug (ab Rechnungsdatum), so ist der Produzent berechtigt, die Produktion der Ware zu unterbrechen. Erst nach Zahlungseingang muss der Produzent die Produktion fortsetzen. Der Anlieferungstermin der Ware verschiebt sich entsprechend um die Anzahl der Tage, die zwischen der Unterbrechung und der Wiederaufnahme der Produktion lagen. Ein Rücktrittsrecht des Bestellers besteht aufgrund der Produktionsunterbrechung nicht.
10 Gewährleistung / Mängelrüge
10.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
10.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.
10.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
10.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
10.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. 10.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
10.7 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
10.8 Weitergehende oder andere als die hier geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
10.9 Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.10 Mängel eines Teils der Leistung oder Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Leistung.
10.11 Leichte Klebereste können, produktionstechnisch bedingt, auf oder in den Taschen vorhanden sein und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
10.12 Drucktechnisch bedingte Farbabweichungen von bis zu 10% sind (auch bei unverändertem Nachdruck) möglich und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Dies gilt insbesondere auch für unterschiedliche Motive auf den Vorder- und Rückseiten. Ist eine besondere Farbvorgabe seitens des Bestellers zu beachten, so benötigen wir einen farbverbindlichen Andruck. Dieser muss bei Druckfreigabe vorliegen. Ein Digital-Proof reicht nicht für eine farbverbindliche Vorgabe aus. Durch die Plastifizierung (matt / glänzend) oder durch eine UV-Lackierung können die Farben in der Farbgebung beeinflusst werden. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.
10.13 Bei der nachträglichen Bedruckung der Taschen mit einem mehrfarbigen Sieb- oder Flexodruck können drucktechnisch bedingt Passerschwankungen von bis zu 1mm auftreten.
Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.
11 Entsorgung
Gemäß der gesetzlichen Verpackungs-Verordnung (VerpackV) besteht für den Besteller als Erstinverkehrbringer von Verkaufs- und Serviceverpackungen in Deutschland eine Lizenzierungspflicht. Damit wird die spätere Verpackungsrücknahme und -verwertung gewährleistet. Der Besteller hat die Möglichkeit, diese Pflicht an uns zu delegieren. In diesem Fall führen wir die fälligen Gebühren an das Duale System Deutschland (DSD) ab und berechnen hierfür eine Pauschale i.H.v. 0,04 EUR / Tasche an den Besteller. Der Besteller hat sodann die Möglichkeit, das Logo „Grüner Punkt“ auf den Taschen zu platzieren.
12 Bildrechte
Mit der Zusendung der zu veröffentlichenden Bilder versichert der Besteller, dass er im Besitz der Bildrechte ist. Wie müssen diesen Sachverhalt nicht prüfen und können nicht für fehlende Bildrechte haftbar gemacht werden.
13 Sonstiges
13.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Worms.
13.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
13.5 Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Heraus- gabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos, Klischees oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt wurden), sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Der Kunde bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung, erwirbt jedoch kein Eigentum an den verwendeten Zwischenerzeugnissen. Für von uns im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Testmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Kunde bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Kunden oder einem Dritten übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
13.6 Unser Logo wird in einer Größe von ca. 5 cm auf der Unterseite der Taschen gedruckt, sofern der Besteller nicht ausdrücklich vor der Druckfreigabe widerspricht.
Stand 02.01.2019